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Filmmusik Vertrag

Checkliste für den Vertrag

Die folgenden Punkte sollen einen Komponisten helfen, seinen ersten Filmmusikvertrag zu verfassen. Die wichtigsten Punkte sind in Stichpunkten festgehalten:

  • Zwischen welchen zwei Parteien wird der Vertrag geschlossen
  • Wie ist der Titel des Films
  • Werden ein bis zwei Nacharbeiten zur Filmmusik gewährt, dann vermerken
  • Wann wird der Film ausgehändigt und zu wann ist die Musik fertig zu stellen
  • Es ist zu regeln, dass der Komponist keine urheberrechtlich bedenkliche Musik oder Musikteile verwendet
  • Es ist zu regeln, dass der Komponist unter Umständen das Orchester selbst dirigiert und danach die Produktion übernimmt
  • Es ist zu beachten, dass auch eine Komposition wirtschaftliche Belange berücksichtigt
  • Der Komponist gibt eine Auflistung der endgültigen Werke an, die an den Film lizenziert werden
  • Eine Partitur kann auf Wunsch dem Auftraggeber ausgehändigt werden
  • Kosten werden vom Auftraggeber übernommen
  • Verträge von Musikern, die der Komponist bei einer Aufnahmesession braucht, werden nur mit dem Komponisten geregelt
  • Klärung, wann das Honorar an den Komponisten geht
  • Niederschreiben welche Rechte dem Kunden übergeben werden und für welche Dauer
  • Dem Vertragspartner kann gewährt werden, dass er für eine Neuverfilmung oder auch eine Wiederverfilmung die Lizenz zu einem günstigeren Preis bekommt
  • Klärung der Nutzungsrechte im Einzelnen: Weltaufführungsrecht, Vorführungsrecht, Senderecht, Vervielfältigung, Vermietung, Verbreitung, Verwendung für Trailer und Werbung
  • Klammerauswertung
  • Klärung ob man in einer Verwertungsgesellschaft oder auch Leistungsschutzrechtgesellschaft ist
  • Garantieklauseln
  • Vergütung (inkl. Ust.)
  • Klären, dass das deutsche Recht gilt
  • Nur der schriftliche Vertrag gilt und Nebenabreden schriftlich fixiert werden müssen
  • Salvatorische Klausel Anmerkungen auf Basis des Urheberrechts
  • Wenn die Musik zu einem Film zwei Jahre lang nicht genutzt wird, fallen alle Rechte wieder an den Komponisten zurück
  • Der Komponist hat ein Anrecht, wie auch der Regisseur und der Produzent im Vor- und/oder Nachspann genannt zu werden. Kommt man dem nicht nach, kann es unter Umständen zu einem Verbot der Sendung des Filmes kommen.